Czaja Container

AGBs

Czaja Container & Entsorgungsprodukte
Marek Czaja
ul. Klonowa 9 - PL 76-251 Kobylnica
Tel. PL: 00 48 889 103 870
Tel. D: 00 49 1577 23 933 63
Fax: 00 48 603 407 889
e-mail: info@czajacontainer.de
www.czajacontainer.de


Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Czaja Container und Entsorgungsprodukte. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets frei bleibend und für uns unverbindlich. Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Soweit Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern und Vertretern geschlossen werden, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Angaben in Angeboten oder Preislisten über Maße und Gewicht sowie Abbildungen sind nur annähernd verbindlich. Soweit von uns Zeichnungen angefertigt worden sind, sind diese unmittelbar auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Notwendige Änderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Sollte eine Änderungsmitteilung nicht erfolgen, haften wir nicht für Mängel und deren Beseitigung. Angebotsunterlagen wie z. B. Zeichnungen und Prospekte bleiben unser Eigentum und dürfen weder kopiert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie unterfallen dem Urheberrechtsschutz.

3. Preise
Maßgebend sind die aktuellen Preise zum Zeitpunkt der Lieferung, falls nichts anderes vereinbart wurde. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Festpreisvereinbarungen müssen schriftlich erfolgen und ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Sie gelten nicht für Nachbestellungen und bei nachträglichen Änderungen von Lieferfristen oder Liefermengen durch den Kunden. Soweit ein Preis in ausländischer Währung vereinbart wurde, trifft das Risiko der Änderung des Wechselkurses den Kunden.

4. Lieferungen
Liefertermine und Lieferfristen werden von uns nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich, soweit nicht ein verbindlicher Liefertermin schriftlich vereinbart wurde. Dabei stehen unsere Lieferungen jedoch unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Sollte die Ware nicht verfügbar sein, können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware unterrichten und eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht. Teillieferungen durch uns sind in zumutbaren Umfang möglich. Die Lieferfrist ist mit Anzeige der Versandbereitschaft eingehalten. Sie verlängert sich für die Zeit, in der sich der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen mit uns geschlossenen Vertrag in Verzug befindet. Soweit die vereinbarte Lieferzeit durch uns überschritten wird oder die Leistung in sonstiger Weise nicht vertragsgemäß erbracht wurde, hat der Kunde – unbeschadet des Rücktrittsrechtes gemäß § 437 Nr. 2 BGB - das Recht, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn wir die Nichteinhaltung der Lieferfrist oder die nicht vertragsgemäße Leistungserbringung zu vertreten haben und die Lieferung der Ware innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens drei Wochen nicht erfolgen kann. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn diese nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Schadens-ersatzansprüche des Kunden gegen uns bestehen in diesem Fall lediglich, soweit uns Vorsatz und Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Falls wir bereits teilweise geliefert haben bestehen Ansprüche wegen Lieferverzuges nur noch für den nicht gelieferten Teil der Ware, soweit die teilweise Vertragsdurchführung für den Kunden nicht objektiv unzumutbar ist. Sollte es zu Liefer – und Leistungsverzögerungen durch ein von uns trotz zumutbarer Sorgfalt nicht zu verhinderndes Ereignis wie z. B. höherer Gewalt, Energiemangel, Ausfall von Verkehrs – und Transportmitteln, Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Vorlieferanten, Arbeitskampf, Aufruhr, Arbeitsbeschränkungen, behördliche Anordnungen oder ähnlichen Umständen kommen, entfällt für die Dauer der Störung unsere Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Soweit durch diese Umstände eine Lieferung für uns unmöglich wird, entfällt unsere Leistungspflicht. Der Kunde ist in diesen Fällen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit die Lieferverzögerung für ihn unzumutbar ist. Lieferungen sind nach Übergabe der Ware abzunehmen. Erfolgt auch nicht innerhalb einer weiteren gesetzten Frist von 8 Tagen keine Abnahme, gilt die Ware als abgenommen. Daneben ist die konkludente und fiktive Abnahme möglich.

5. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung zu leisten. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur dann möglich, wenn die Forderung von uns anerkannt wurde oder rechtskräftig festgestellt wurde. Dem Kunden steht auch kein Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis. Kommt der Kunde mit einem Teil seiner Verpflichtungen in Verzug, so sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, unsere gesamten Ansprüche sofort fällig zu stellen und sicherungshalber die Herausgabe der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu fordern. Darüber hinaus sind wir bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden - unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

6. Haftung
Schadensersatzansprüche gegen uns bestehen gleich aus welchem rechtlichen Grund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit , es sei denn es wurde in diesen Verkaufs – und Lieferbedingungen eine andere Regelung getroffen. Die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter ist ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gegeben. Unsere Haftung ist begrenzt auf den typischerweise entstehenden Schaden. Schadensersatzansprüche gegen uns wegen einer Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.

7. Gewährleistung
Für die Brauchbarkeit der Ware für den vom Kunden vorgesehen Zweck wird keine Gewährleistung übernommen, soweit nicht eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware getroffen wurde, die schriftlich in den Vertrag mit aufgenommen wurde. Alle unsere Ratschläge und Empfehlungen betreffend die Eignung, Anwendung, Verarbeitung oder sonstiger Leistungsmerkmale unserer Waren sind nur aufgrund unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich. Keinerlei Gewährleistung wird dafür übernommen, inwieweit Verfügungen über die Ware und ihre Verwendung durch staatliche Vorschriften wie zum Bespiel Ausfuhrgenehmigungspflichten, Embargobestimmungen etc. in irgendeiner Weise behindert sind oder werden. Abweichungen von Abmessungen, Menge, Gewicht und Farbe stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind. Der Kunde hat die Ware nach deren Lieferung unverzüglich auf Mängel zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Mängelanzeigen sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. War der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei berechtigten Mängelrügen beschränkt sich unsere Verpflichtung zur Gewährleistung nach unserer Wahl auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung leben die gesetzlichen Gewähr-leistungsrechte des Kunden wieder auf. Außer in Fällen, in denen eine Beschaffenheitsgarantie gegeben wurde oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, bestehen Schadensersatzansprüche gegen uns lediglich in den oben unter Ziffer 6. ) aufgeführten Fällen.

8. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung unserer Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Erst wenn der Kunde sämtliche bestehenden Forderungen aus seiner Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, geht das Eigentum der von uns gelieferten Waren auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlung für eine bestimmte vom Kunden bezeichnete Warenlieferung erfolgt. Das vorbehaltene Eigentum gilt bei laufender Rechnung als Sicherheit für die Saldoforderung. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst deren Einlösung als Tilgung. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes verarbeiten. Erlischt unser Eigentumsvorbehalt durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung überträgt der Kunde uns schon jetzt das Miteigentum an dieser neuen Sache im Verhältnis seiner Miteigentumsquote für eigene Beiträge und unserer Miteigentumsquote für die gelieferte Ware. Soweit der Kunde die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verarbeitet, steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache entsprechend des Verhältnisses der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Ware zu. Ist der Erwerb des Miteigentums rechtlich nicht möglich, werden die entsprechenden Forderungen des Kunden in entsprechender Höhe als Surrogat an uns abgetreten. Eine Weiterveräußerung der Ware durch den Kunden ist möglich, wenn sichergestellt ist, dass ein Eigentumserwerb des Kunden des Kunden erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgt. Der Kunde tritt an uns schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen seiner Kunden an uns insgesamt bzw. in Höhe unseres Miteigentumsanteils im Verhältnis der Rechnungswerte der Waren ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf durch uns oder bis zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Kunden bestehen. Sollte die Ware gepfändet werden oder unsere Rechte in sonstiger Weise durch Dritte beeinträchtigt werden, verpflichtet sich der Kunde, uns unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen und uns sämtliche erforderlichen Unterlagen zukommen zu lassen. Weiterhin hat der Kunde den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

9. Konkursklausel
Wir sind zum Rücktritt von dem geschlossenen Vertrag berechtigt, wenn uns eine Einschränkung der Bonität oder Kreditwürdigkeit des Kunden bekannt wird oder über das Vermögen des Kunden der Konkurs eröffnet wurde. In diesem Fall dürfen wir unverzüglich die Aussonderung der Vorbehaltsware verlangen.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es wird ausschließlich die Anwendbarkeit deutschen Rechtes unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich - rechtliches Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Kunden vereinbart. Für die Vertragsbestimmungen gilt deutsches Recht.

11. Datenschutz
Aus den Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltene Daten über den Kunden dürfen von uns zum Zwecke der Vertragsdurchführung und im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden.

12. Lohnarbeiten
Diese Verkaufs – und Lieferbedingungen gelten sinngemäß auch für Lohnarbeiten.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs – und Lieferbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen und fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Stand: Februar 2012

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